Am Ende des Monats kommt für viele Ferienwohnungsagenturen die ungeliebte Aufgabe: Eigentümerabrechnungen erstellen. Für jedes verwaltete Objekt müssen Einnahmen zusammengefasst, Plattformgebühren abgezogen, Reinigungskosten berechnet und die eigene Provision abgezogen werden — multipliziert mit der Anzahl der Eigentümer.
Wer das manuell in Excel macht, weiß: Es ist zeitaufwändig, fehleranfällig und unprofessionell. In diesem Guide zeigen wir, was eine professionelle Eigentümerabrechnung enthalten muss, wie Sie eine Vorlage erstellen — und wie Sie den gesamten Prozess automatisieren.
Was ist eine Eigentümerabrechnung?
Die Eigentümerabrechnung ist die monatliche (oder quartalsweise) Aufstellung, die Sie als Ferienwohnungsagentur jedem Eigentümer bereitstellen. Sie zeigt transparent, was mit den Einnahmen aus seinen Ferienobjekten passiert ist und welchen Betrag er erhält.
Eine professionelle Eigentümerabrechnung stärkt das Vertrauen des Eigentümers in Ihre Agentur — und reduziert Rückfragen erheblich.
Was muss eine Eigentümerabrechnung enthalten?
Eine vollständige Eigentümerabrechnung für eine Ferienwohnung umfasst folgende Positionen:
Pflichtangaben
- Abrechnungszeitraum (z.B. März 2026)
- Objektname und -adresse
- Buchungsübersicht mit Anreise, Abreise, Anzahl Nächte, Mietpreis pro Buchung
- Gesamteinnahmen brutto
- Plattformgebühren (Airbnb ~3%, Booking.com ~15%)
- Reinigungskosten (falls separat berechnet)
- Sonstige Ausgaben (Reparaturen, Verbrauchsmaterial etc.)
- Agenturprovision (z.B. 20% des Nettomietumsatzes)
- Auszahlungsbetrag netto
Empfehlenswerte Zusatzangaben
- Auslastungsrate (%) im Vergleich zum Vormonat
- Durchschnittlicher Tagespreis (ADR)
- Anzahl der Gäste / Buchungen
- Stornierungsrate
Vorlage: Eigentümerabrechnung Ferienwohnung
Hier ist eine einfache Struktur, die Sie als Ausgangspunkt verwenden können:
Objekt: Ferienhaus Meerblick, Binz auf Rügen
Eigentümer: Max Mustermann
Abrechnungszeitraum: März 2026
| Brutto-Einnahmen (4 Buchungen) | 3.200,00 € |
| ./. Airbnb Gebühr (3%) | - 96,00 € |
| ./. Reinigungskosten | - 320,00 € |
| Netto-Einnahmen | 2.784,00 € |
| ./. Agenturprovision (20%) | - 556,80 € |
| Auszahlung an Eigentümer | 2.227,20 € |
Häufige Fehler bei der Eigentümerabrechnung
- Unklare Provisionsberechnung: Wird die Provision auf Brutto- oder Nettobuchungen berechnet? Das muss im Verwaltungsvertrag klar definiert sein.
- Fehlende Buchungsdetails: Eigentümer fragen nach, wenn nicht klar ist, welche Buchungen welchen Einnahmen entsprechen.
- Verspätete Zustellung: Monatliche Abrechnungen sollten spätestens bis zum 10. des Folgemonats vorliegen.
- Keine konsistente Formatierung: Wenn jede Abrechnung anders aussieht, wirkt das unprofessionell.
Wie Sie den gesamten Prozess automatisieren
Mit einem modernen Property Management System wie Agentur müssen Sie Eigentümerabrechnungen nicht mehr manuell erstellen:
- Buchungen werden automatisch erfasst — über alle Kanäle (Airbnb, Booking.com, Direktbuchungen)
- Ausgaben werden zugeordnet — Reinigungskosten, Reparaturen etc. werden der jeweiligen Buchung oder dem Objekt zugeordnet
- Provision wird automatisch berechnet — basierend auf dem im System konfigurierten Provisionssatz
- Abrechnung wird generiert — am Ende des Abrechnungszeitraums erstellt Agentur die fertige Abrechnung
- Eigentümer erhält Zugang — über das Eigentümer-Portal kann der Eigentümer seine Abrechnungen jederzeit einsehen und herunterladen
Ergebnis: Was früher 2–3 Stunden pro Eigentümer gekostet hat, läuft vollautomatisch. Bei 10 Eigentümern spart das 20–30 Stunden pro Monat.
Rechtliche Anforderungen in Deutschland
Beachten Sie bei der Eigentümerabrechnung folgende rechtliche Aspekte:
- Aufbewahrungspflicht: Abrechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO)
- Umsatzsteuer: Wenn Sie als Agentur umsatzsteuerpflichtig sind, muss die Provision entsprechend ausgewiesen werden
- Verwaltungsvertrag: Alle Konditionen (Provision, Abrechnungsintervall, Ausgabenkategorien) müssen im Vertrag mit dem Eigentümer geregelt sein
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für rechtsverbindliche Beratung konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.